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DSGVO im Verein: Was darf ich von Mitgliedern speichern?

JS
[Platzhalter: Jonas Schulte]
28. Februar 20269 Min. Lesezeit
DSGVO

Das Grundprinzip: Datenminimierung

[RECHTSTEXT — Erläuterung des Prinzips in Alltagssprache. Art. 5 DSGVO lit. c: „Erhebung auf das notwendige Maß beschränkt“.]

[RECHTSTEXT — Übertragung aufs Vereinsleben: Welche Daten sind wirklich nötig? Welche werden aus Gewohnheit erhoben, aber nicht gebraucht?]

[RECHTSTEXT — Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen den/die Datenschutzbeauftragte/n konsultieren.]

Was Vereine typischerweise erheben — und warum

[RECHTSTEXT — Tabelle oder Liste: Datenkategorie + Zweck + Rechtsgrundlage.]

[RECHTSTEXT — Beispiel: Name und Adresse = Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b). Geburtsdatum = Altersklassen-Zuordnung für Sport. Telefonnummer = optional, Nutzen vs. Risiko abwägen.]

[RECHTSTEXT — Sonderfall IBAN / Zahlungsdaten: gesonderte Sicherheitsanforderungen.]

Die drei häufigsten Fehler

[RECHTSTEXT — Fehler 1: Keine Einwilligung für Foto-Veröffentlichung auf Vereinshomepage oder Social Media.]

[RECHTSTEXT — Fehler 2: Mitgliederliste als Excel-Tabelle im geteilten Cloud-Ordner ohne Zugriffsbeschränkung.]

[RECHTSTEXT — Fehler 3: Alte Mitgliederdaten nach Austritt nicht löschen, sondern unbegrenzt aufbewahren.]

Was in die Datenschutzerklärung gehört

[RECHTSTEXT — Liste der Pflichtangaben nach Art. 13 DSGVO, übersetzt in Vereinssprache.]

[RECHTSTEXT — Empfehlung: Muster-Datenschutzerklärung für Vereine gibt's bei Landesdatenschutzbehörden und LSB-Verbänden kostenlos. Lieber eine gute Vorlage nehmen als alles selbst zu schreiben.]

JS

Geschrieben von

[Platzhalter: Jonas Schulte]

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